Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 26.11.2015

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.03.2016 - 4 U 19/15   

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https://dejure.org/2016,35430
OLG Brandenburg, 16.03.2016 - 4 U 19/15 (https://dejure.org/2016,35430)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2016 - 4 U 19/15 (https://dejure.org/2016,35430)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2016 - 4 U 19/15 (https://dejure.org/2016,35430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

  • rechtsportal.de

    BGB § 631 Abs. 1 ; BGB § 635 a.F.
    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stufenweise Beauftragung: Mängelansprüche verjähren selbstständig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stufenweise Beauftragung: Mängelansprüche verjähren selbstständig! (IBR 2016, 707)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 79
  • NZBau 2017, 102
  • BauR 2017, 757
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.2014 - VII ZR 350/13

    Generalplanervertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Anzuwendende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2016 - 4 U 19/15
    Die vorab für die Leistungen der späteren Leistungsphasen getroffene Honorarvereinbarung (§ 6 des Vertrages) steht dem Verständnis einer (echten) stufenweisen Beauftragung nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - VII ZR 350/13 -).
  • BGH, 18.09.1997 - VII ZR 300/96

    Honoraransprüche des Architekten bei stufenweiser Beauftragung; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2016 - 4 U 19/15
    Bei stufenweiser Beauftragung schuldet der Architekt zunächst als selbständigen Werkerfolg nur diese bereits beauftragten Leistungen, demgemäß richtet sich die Frage der Mangelhaftigkeit - und damit auch die Verjährung von Mängel- bzw. Gewährleistungsansprüchen - selbständig nach diesem Planungsstadium (BGH, Urteil vom 18. September 1997 - VII ZR 300/96 - Rdnr. 8).
  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2016 - 4 U 19/15
    Zwar genügt der Auftraggeber seiner Darlegungslast regelmäßig bereits dann, wenn er die am Bauwerk sichtbaren Mangelerscheinungen bezeichnet und einer vom Architekten geschuldeten Leistung zugeordnet hat (BGH, Urteil vom 8. Mai 2003 - VII ZR 407/01 - Rdnr. 10).
  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2016 - 4 U 19/15
    Lehnt der Auftragnehmer die Entgegennahme des Werkes als Erfüllung ab, indem er die Abnahme endgültig verweigert, beginnt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - der der Senat folgt - die Verjährung (siehe nur BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - VII ZR 171/08 - Rdnr. 23).
  • OLG Köln, 21.02.2019 - 16 U 140/18

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den

    Entsprechend der vom Landgericht zitierten Entscheidung des OLG Brandenburg (Urt. v. 16.03.2016 - 4 U 19/15 = NJW-RR 2017, 79) gehöre zur Billigung auch die tatsächliche Erteilung der Baugenehmigung, denn vorher könne der Besteller gar nicht beurteilen, ob die Planung dauerhaft genehmigungsfähig sei und habe daher keinen Abnahmewillen.

    Die Billigung der Genehmigungsplanung seitens der Klägerin ist aus dem maßgeblichen Empfängerhorizont des Beklagten (§§ 133, 157 BGB) schon mit der Einreichung dauerhaft genehmigungsfähiger Planungs-Unterlagen erfolgt (vgl. insoweit auch OLG Brandenburg, Urt. v. 16.03.2016 - 4 U 19/15 = NJW-RR 2017, 79 Rz. 31) - wobei der Beklagte insbesondere aufgrund der Fachkunde (s. zu diesem Aspekt auch Beck"scher HOAI-Kommentar-Seifert/Fuchs, a.a.O., Rz. 162) der Klägerin als Bauträgerin den Umstand der Antragseinreichung als eine Akzeptanz seiner Genehmigungsplanung verstehen durfte.

  • OLG Naumburg, 18.11.2021 - 2 U 155/20

    Eintritt der Verjährung für Architektenleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass in den Fällen eines "echten" Stufen- oder Optionsvertrages nur die zunächst beauftragten Leistungen Vertragsbestandteil werden und die spätere Beauftragung mit weiteren Architekturleistungen als rechtlich eigenständiger Vertrag zu bewerten ist (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil v. 16.03.2016, 4 U 19/15, BauR 2017, 757, in juris Rz. 37, NZB zu VII ZR 94/16 zurückgenommen; OLG Dresden, Urteil v. 17.06.2010, 10 U 1648/08, nach juris Rz. 24).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 123/17

    Abgrenzung von (zulässigem) Beweisantrag und (unzulässiger) Beweisermittlung?

    Insoweit bestand für das LG - auch auf Basis seiner insoweit im Rahmen von § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO maßgeblichen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung eines "Umfassens" (so Seite 12) bzw. eines "Übergehens" bzw. "Übergangs" (so Seite 9) des Vertrages 1992 im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen 2002/2003 - indes jedenfalls - und zwar nicht nur in materiell-rechtlicher, sondern auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht - die Pflicht, sich mit dem Verhältnis der Ingenieurverträge 1994 bzw. 2002/2003 in der notwendigen Weise eingehender zu befassen und den Parteien auch dazu in der notwendigen Weise im Rahmen von § 139 ZPO rechtliches Gehör i.S.v. Art. 103 GG zu gewähren (vgl. zur sog. stufenweisen Beauftragung eines Architekten bzw. Ingenieurs bzw. sog. Stufenverträgen bzw. zu Verträgen nach dem sog. Optionsmodell und zur grundsätzlich anzunehmenden Eigenständigkeit der Verträge - dazu auch noch unten zu II. - : BGH, Urteil vom 18.12.2014, VII ZR 350/13, VII ZR 350/13, BGHZ 204, 19 mit Anm. Fuchs IBR 2015, 144; BGH, Urteil vom 27.11.2008, VII ZR 211/07, BauR 2009, 264; BGH, Urteil vom 18.12.2008, VII ZR 189/06, BauR 2009, 523, BGH, Urteil vom 18.09.1997, VII ZR 300/96, BauR 1997, 1065; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.03.2016, 4 U 19/15, BauR 2017, 757; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015, I-23 U 13/13, mit Anm. Fuchs IBR 2018, 211; OLG Celle, Urteil vom 10.06.2015, 14 U 164/14, BauR 2016, 286; OLG Hamm, Urteil vom 25.02.-, 17 U 90/12, NZB zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 19.02.2015, VII ZR 60/13, IBR 2015 mit Anm. Fuchs; OLG Dresden, Urteil vom 17.06.2010, 10 U 1648/08, IBR 2011, 475 mit Anm. Schulze-Hagen; OLG Braunschweig, Urteil vom 24.08.2006, 8 U 154/05, BauR 2007, 903; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.1996, 12 U 116/95, BauR 1997, 340; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 12.
  • LG Köln, 22.06.2018 - 32 O 218/17
    Ist der Architekt, wie vorliegend, mit Leistungen bis Leistungsphase 4 beauftragt, gibt der Bauherr mit Einreichung genehmigungsfähiger Bauunterlagen zu erkennen, dass er die erbrachten Architektenleistungen zumindest konkludent billigt (siehe dazu OLG Brandenburg, Urteil vom 16.03.2016 - 4 U 19/15 Rn. 31 (zitiert nach Beck-Online).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40981
OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15 (https://dejure.org/2015,40981)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.11.2015 - 4 U 19/15 (https://dejure.org/2015,40981)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. November 2015 - 4 U 19/15 (https://dejure.org/2015,40981)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflicht des Landes wegen Beantragung einer tierschutzrechtlichen Betretensanordnung

  • rechtsportal.de

    Zur Frage der Amtshaftung der Veterinärbehörde bei Beantragung eines richterlichen Betretungs- bzw. Durchsuchungsbeschlusses auf Grund tierschutzwidriger Katzenhaltung.

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzpflicht des Landes wegen Beantragung einer tierschutzrechtlichen Betretensanordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Berlin, 22.11.2013 - 24 L 392.13

    Wohnungsdurchsuchung zwecks Vollstreckung eines Tierhaltungsverbotes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Eine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG liegt hingegen vor, wenn Behördenvertreter ziel- und zweckgerichtet nach bestimmten Personen oder Sachen suchen, die nicht schon nach bloßem Betreten der betroffenen Wohnung gesichtet werden könnten (VG Berlin, Beschluss vom 22.11.2013 - 24 L 392.13 -, juris Rn. 5).

    Der Aufsichtsbehörde bleibt es grundsätzlich unbenommen, sich für den gewünschten Zweck um Durchsuchung einer Wohnung zum Aufspüren von Tieren nach den unter anderem der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr dienenden Vorschriften zu bemühen, wenn Anlass für die Annahme besteht, Tiere würden in der Wohnung unter tierschutzwidriger Haltung leiden (VG Berlin, Beschluss vom 22.11.2013 - 24 L 392.13 -, juris Rn. 7).

  • BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92

    Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Dieser Grundsatz findet auch Anwendung, wenn im Amtshaftungsprozess zu prüfen ist, ob die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchungsanordnung beantragen und vollziehen durfte (BGH NJW 1994, 3162; Staudinger/Wöstmann, BGB Neubearb. 2013 § 839 Rn. 661).

    Soweit es um die Ausübung dieses Ermessens geht, ist im Amtshaftungsprozess Prüfungsmaßstab, ob die Behörde sich innerhalb der Grenzen fehlerfreien Ermessensgebrauchs gehalten hat (BGH NJW 1994, 3162).

  • BGH, 19.11.1998 - IX ZR 116/97

    Geltendmachung von Einwendungen des Schuldners durch den Anfechtungsgegner im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Im Umfang seiner Widersprüchlichkeit kommt dem Tatbestand dann keine Beweiskraft zu (BGH NJW 1999, 641, 642).
  • OVG Saarland, 07.07.2015 - 1 B 101/15

    Rechtmäßigkeit tierschutzrechtlicher Anordnungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Nimmt der Auskunftspflichtige demgegenüber eine Verweigerungshaltung ein, so verletzt er seine gesetzlich vorgegebene Duldungspflicht und ist die Behörde nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 TierSchG berechtigt, im Wege der tierschutzrechtlichen Verfügung anzuordnen, dass der Auskunftspflichtige das Betreten und die Überprüfung der Kellerräume seines Wohnhauses zu dulden hat (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.07.2015 - 1 B 101/15 -, juris Rn. 19).
  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Die Vertretbarkeit darf nur dann verneint werden, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die betreffende Entscheidung nicht mehr verständlich ist (BGH NJW 1989, 96, 97).
  • BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77

    Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    a) Der Amtswalter hat die Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten, d. h. er muss die Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsträgers im Einklang mit dem objektiven Recht wahrnehmen (BGH 76, 16, 30).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Betrifft die erstinstanzliche Entscheidung - wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, so ist für jeden Anspruch eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung der Berufung erforderlich (BGH NJW-RR 2006, 1044, 1046 Rn. 22), andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (BGH NJW 1998, 1081, 1082, zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a. F.; Ball in Musielak/Voit, ZPO 12. Aufl. § 520 Rn. 38).
  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 199/96

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Abweisung der Klage aufgrund zwei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Betrifft die erstinstanzliche Entscheidung - wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, so ist für jeden Anspruch eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung der Berufung erforderlich (BGH NJW-RR 2006, 1044, 1046 Rn. 22), andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (BGH NJW 1998, 1081, 1082, zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a. F.; Ball in Musielak/Voit, ZPO 12. Aufl. § 520 Rn. 38).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 150/11

    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung bei anderer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Werden mehrere selbständige prozessuale Ansprüche zu- oder aberkannt, so muss das Rechtsmittel grundsätzlich hinsichtlich jedes Anspruchs, über den zu Lasten des Rechtsmittelführers entschieden worden ist, begründet werden (BGH NJW-RR 2012, 1207 Rn. 10; Ball in Musielak/Voit, aaO).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
    Auch wenn sich der Rechtsmittelführer nicht mit allen für ihn nachteilig beurteilten Punkten in seiner Berufungsbegründung auseinander setzen muss, genügt es nicht, um das angefochtene Urteil insgesamt in Frage zu stellen, wenn er sich nur mit einem Berufungsgrund befasst, der nicht den ganzen Streitstoff betrifft (BGH NJW-RR 2007, 414, 415 Rn. 10).
  • BGH, 13.09.2012 - III ZB 24/12

    Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt bei Angriffen gegen die

  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 23 ZB 21.1401

    Erfolgloser Antrag eines Tierschutzvereins auf Zulassung der Berufung in einem

    Das Betretungsrecht der zuständigen Behörden nach § 16 Abs. 3 TierSchG gilt, wie sich dem ausdrücklichen Hinweis auf Abs. 2 entnehmen lässt, für alle Einrichtungen und Personen, die Umgang mit Tieren haben und daher Adressat einer tierschutzrechtlichen Anordnung werden können (Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., § 16 TierSchG Rn. 7; OLG Saarbrücken, U.v. 26.11.2015 - 4 U 19/15 - BeckRS 2016, 1397 = juris Rn. 36; OLG Schleswig, B.v. 12.4.2007 - 2 Ss OWi 44/07, 36/07 - juris Rn. 6 ff.), also nicht nur für Betriebe und Einrichtungen im Sinne von § 16 Abs. 1 TierSchG.
  • OVG Sachsen, 20.12.2016 - 3 D 112/16

    Betreten einer Wohnung, dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und

    Demgemäß geht etwa das Saarländische Oberlandesgericht (Urt. v. 26. November 2015 - 4 U 19/15 -, juris Rn. 36 m. w. N.) davon aus, dass das Betretungsrecht von Wohnräumen des Auskunftspflichtigen nicht nur die in § 16 Abs. 1 TierSchG genannten Pflichtigen, sondern alle Formen der Tierhaltung, mithin auch die Tiere der Klägerin betrifft.
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